Merkblatt über Gemeinschaftsarbeit

Jedes Mitglied ist laut Satzung zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Die Gemeinschaftsarbeit dient der Errichtung, Ausgestaltung und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen. Die Anzahl der zu leistenden Stunden ist in unserem Verein auf 8 pro Jahr festgelegt. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist ein von der Mitgliederversammlung festgelegter Betrag von 20,00 € pro Stunde zu entrichten.

Jedes Mitglied hat die an seiner Parzelle grenzenden Wege nach den Weisungen des Vorstandes und der Obleute zu reinigen und zu pflegen. Bei einer Verunreinigung oder Beschädigung der Wege durch Abladen von Sand, Dünger, Erde, Steinen oder auf andere Weise sind die Wege sofort zu reinigen und wieder instand zu setzen.

Mitglieder von Parzellen, an denen Entwässerungsgräben entlang führen, müssen diese laufend reinigen und instand halten. Der natürliche Wasserablauf darf nicht gestört werden. Diese Pflichten gelten außerhalb jeglicher Gemeinschaftsarbeit.

Der Verein ist zur Pflege des öffentlichen Grüns verpflichtet. Deshalb werden allen Mitgliedern, deren Parzellen durch Hecken und öffentliches Grün eingegrenzt sind, entsprechend des Umfanges der Einfriedung festgelegte Stunden der Gemeinschaftsarbeit angerechnet. Über die anzurechnende Stundenzahl jeder Parzelle wird eine Liste geführt.

Im Gegenzug übernehmen diese Mitglieder die Verantwortung für die Pflege ihrer Hecken und des öffentlichen Grüns während des gesamten Gartenjahres. Damit erübrigen sich dann Aufzeichnungen zur Zählung von geleisteten Stunden. Zur Pflege des öffentlichen Grüns gehören im Einzelnen das Schneiden der Sträucher auf 1,60 m,  die Entfernung von Unrat und Unkräutern sowie gegebenenfalls die Instandhaltung einer Rinne zur Entwässerung.

Zum Schneiden des öffentlichen Grüns werden jedes Jahr per Aushang die Termine für Ende Juni und Mitte Oktober bekannt gegeben. Dann stehen auch Container zur Aufnahme des Schnittgutes bereit. Es wird dafür gesorgt, dass die Container vor der Streuobstwiese, in der Mitte der Gartenanlage abgestellt werden.

Die allgemeine Gemeinschaftsarbeit findet  an je 2 Terminen im April und September eines Jahres statt. Die Termine und die Gartenfreunde, die zu diesen Terminen erscheinen sollen, werden im Aushang bekannt gegeben.

Die Treffen finden vor dem Vereinshaus samstags um 9.00 Uhr statt. Die Teilnehmer sollten Schubkarre, Besen und Hacke mitbringen. Die anstehenden Aufgaben werden von den Obleuten an die Teilnehmer vergeben, die auch die geleisteten Arbeitsstunden erfassen. In der Pause gibt es am Vereinshaus eine Erfrischung.

Pro Parzelle dürfen max. 2 Personen gleichzeitig an den Gemeinschaftsarbeitsterminen teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.

Grundsätzlich sind die Gemeinschaftsarbeitsstunden nur für das laufende Jahr zu entrichten, eine Gutschrift für das nächste Jahr ist nur in ganz besonderen Ausnahmen und nur mit Absprache mit den Obleuten bez. Vorstand vorgesehen!

Die Container für das öffentliche Grün bzw. für die Gemeinschaftsarbeit stehen ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung. Gartenabfälle jeder Art gehören definitiv nicht in die Container, auch kein Schnittgut der Buchenhecken. Dieses ist von jedem Gartenfreund selbst zu entsorgen, am besten auf dem Kompost.

Der Vorstand ist bemüht, für die Gemeinschaftsarbeit von der Stadt Container für die Entsorgung des Schnittgutes zu erhalten. Eventuell müssen die Arbeiten auch ohne Container erfolgen.

Zuständig im Vorstand für die Gemeinschaftsarbeit ist der 2. Vorsitzende.