Gemeinschaftsarbeit - Die Arbeitskarte!

Zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung wurde jedem Pächter die Arbeitskarte für das Gartenjahr zugeschickt, in der die geleisteten Arbeitsstunden eingetragen werden müssen.

Die Arbeitskarte hat eine zusätzliche Spalte, in die der Stromverbrauch Ende Oktober des Jahres eingetragen werden muss.

Das bedeutet, dass jeder Pächter am Ende des Gartenjahres seine Arbeitskarten beim Vorstand abgeben muss, auch wenn keine Gemeinschaftsarbeit geleistet werden muss!

Die Nichtabgabe der Arbeitskarte am Jahresende hat somit zur Folge, dass keine Gemeinschaftsarbeit gutgeschrieben wird und für die Stromabrechnung ein Pauschalbetrag von 100,- € erhoben wird.

Der Zählerstand wird für eine korrekte Stromabrechnung unbedingt benötigt

Die Arbeitskarte mit dem eingetragenen Stromzählerstand kann in den Vereinshaus-Briefkasten ein geworfen, oder in der Vorstandssprechstunde im November abgegeben werden.

Grundsätzliches:

Die Termine der Gemeinschaftsarbeit werden in den Schaukästen und auf der Internetseite des Vereins bekanntgegeben. Die Termine werden so festgelegt, dass eine Grundordnung in der Vereinsanlage sichergestellt ist. Kann der vorgegebene Termin nicht eingehalten werden, muss der zuständige Obmann vom Gartenfreud angesprochen werden um eine andere Einsatzmöglichkeit zu finden!

Wenn es notwendig ist, kann es vorkommen, dass unsere Obleute die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Gartenfreunde telefonisch ansprechen oder per Mail anschreiben, um sie für besondere Arbeitseinsätze einzusetzen.

Nach erfolgter Gemeinschaftsarbeit werden die geleisteten Arbeitsstunden vom Obmann/frau in der Arbeitskarte erfasst! 

Pro Parzelle dürfen nur maximal 2 Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten! Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zur Gemeinschaftsarbeit herangezogen werden.

Wer eine Jahresarbeit mit freier Zeiteinteilung übernehmen möchte, sollte sich an seinen zuständigen Obmann/frau wenden und Einzelheiten besprechen.

Eine der wichtigsten Pflichten der Mitglieder ist es, dass sie für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder ist es möglich, unsere Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten.

Grundsätzlich gilt:

Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Die Gemeinschaftsarbeit darf nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit betrachtet werden. Die Gartenfreunde sollten die Möglichkeit nutzen, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.

Leider ist es unumgänglich darauf hin zu weisen, das jedes Vereinsmitglied laut Satzung, zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet ist. Ein Freikaufen ist nicht im Sinne der Gartengemeinschaft und unfair gegenüber den anderen Gartenfreunden.