Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

eine wichtige Pflicht ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen.

Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, unsere Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Es ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand präsentiert. Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere Vereinsanlage mit viel Geld vom Steuerzahler für uns errichtet wurde.

Grundlage für unsere jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist unsere Satzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die Anzahl der zu leisteten Stunden und die Höhe des zu zahlenden Betrages bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit, wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.

Liebe Gartenfreunde, bitte betrachtet die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzt die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Gartenfreunde unseres Vereins kennenzulernen.