Die Stromzählerstände sind von den Parzelleninhabern Ende Oktober 2024 an den Vorstand zu melden.

Achtung, auf der Rückseite der Arbeitskarte ist für den Stromzählerstand eine zusätzliche Spalte vorgesehen!

Zusammen mit der Jahresrechnung, wurde jedem Pächter die Arbeitskarte für 2024 zugeschickt, in der die geleisteten Arbeitsstunden und der Stromzählerstand eingetragen werden muss. 

Das bedeutet, dass jeder Pächter, für die Erstellung der Jahresrechnung, seine ausgefüllte Arbeitskarte Anfang November beim Vorstand abgeben muss, auch wenn er von der Gemeinschaftsarbeit freigestellt ist!

Die Nichtabgabe der Arbeitskarte im November hat zur Folge, dass keine Gemeinschaftsarbeit gutgeschrieben wird und für die Stromabrechnung ein Pauschalbetrag von 100,- € erhoben wird.

Die Daten werden sind für die korrekte Erstellung der Jahrerechnung unbedingt erforderlich!

Die Arbeitskarte mit dem eingetragenen Daten, bzw. Arbeitsterminen, kann in den Vereinshaus-Briefkasten eingeworfen, oder in der Vorstandssprechstunde, am 04. November 2024, abgegeben werden.