Der Vorstand ist in der Wahrnehmung dieser Aufgaben den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, der Vereinssatzung, der Satzung und Gartenordnung des Landesbundes sowie dem Bundeskleingartengesetz verpflichtet.
1. Vorsitzender: Andreas von Ahn
- Zuständig und verantwortlich für die Geschäftsführung des Vereins
- Rechtliche Vertretung des Vereins, Kontaktpflege nach innen (zu den Mitgliedern) und nach außen (z.B. gegenüber Behörden, Verbänden etc.)
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedern
- Koordinierung der Arbeiten der Vorstandsmitglieder
- Führung der Anwärterliste für frei werdende Parzellen
- Delegierter in der Bezirksgruppe Bramfeld/Alstertal und beim Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg
- Zuständig für die formelle Übergabe verpachteter Parzellen an neue Pächter
Schriftführer: Manfred Hilbert
- Erledigung des Vereinsschriftverkehres
- Protokollführung während der Vorstandsitzungen und der Mitgliederversammlung
- Veröffentlichung aller Vereinsnachrichten und Vorstandsbeschlüsse sowie einschlägiger Weisungen in den Schaukästen
Kassierer: Alexander Einsle
- Führung der Vereins-, Strom- und Wasserkasse sowie Erledigung aller sich daraus ergebenden Geldangelegenheiten
- Abwicklung der Angelegenheiten des Versicherungswesens und Bearbeitung der Schadensmeldungen und Schadensanzeigen
- Zentrale Pflege der Mitgliedsdaten und Erstellung aller erforderlichen Auswertungen
- Wahrnehmung der kaufmännischen Belange und Führung des Vereinshaus-Kontos
2. Vorsitzender: Klemens Kinzel
- Direkter Ansprechpartner für die Obleute und Wasserwarte, Kontaktpflege zu den Mitgliedern
- Planung, Leitung und Überwachung der Gemeinschaftsarbeit in Zusammenarbeit mit den Obleuten
- Koordinierung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Strom- und Wasseranlage des Vereins in Zusammenarbeit mit den Wasserwarten
- Koordinierung aller technischen und handwerklichen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vereinshaus
- Verwaltung der Schlüsselbücher
Fachberater: Marc Hagge
- Berater für alle gartenbaulichen Angelegenheiten, z.B. Pflanzungen, Pflanzenschutz, Umweltschutz, Schädlingsbekämpfung und Heckenschnitt
- Hilfeleistung und Beratung bei baulichen Vorhaben im erlaubten Rahmen der Bauvorschriften
- Überwachung der baulichen Maßnahmen auf Einhaltung gegebener Vorschriften und entsprechende Beratung