Verbrennung von Grünabfällen im Garten ist nicht zulässig!

Mit dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der „Verordnung über die Beseitigung außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" ist die

Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen ab dem 18.10.2017 nicht mehr zulässig.

Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:

  • Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub
  • Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten             nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung
  • Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse

Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist nunmehr eine Ordnungswidrigkeit.

Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu l m3 pro Anfahrt kostenlos an allen Recyclinghöfen an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt.

Link zu den Terminen: www.stadtreinigung.hamburg/privatkunden/strassenundweee/laubsammlung/

Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, z.B. durch Kompostierung oder Mulchen. Feuerschalen dürfen nur dann genutzt werden, wenn trockene Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung durch Rauch und Funkenflug entsteht. Durch Asche und Holzreste werden Schadstoffe in den Boden gebracht, daher müssen die ausgekühlten Verbrennungsreste über die Müllgefäße der Stadtreinigung entsorgt werden. Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen müssen einen Mindestabstand von 5,00 m zur Laube und 2,50 m zur Parzellengrenze haben.

Hintergrund: Kreislaufwirtschaftsgesetz

§ 28 Absatz l Satz l in Verbindung mit § 69 Absatz l Nr. 2 und Absatz 3. (1) Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Weitere Informationen 

Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg 01.01.2021