Pächterwechsel
Nach einer Kündigung gelten folgende Regularien:
Nach erfolgter schriftlicher Kündigung des Pächters, bis zum 30. Juni des Jahres, muss eine Inspektion der Parzelle durch die Wertermittlungskommission vorgenommen werden.
Diese Inspektion dient dazu, vorhandene Bauverstöße oder nicht gestattete Anpflanzungen, protokollarisch festzuhalten und vor der eigentlichen Wertermittlung zu beseitigen.
Erst nach Entfernung aller vorhandener Verstöße und nicht erlaubten Anpflanzungen wird die offizielle Wertermittlung durchgeführt.
Auch wer seine Parzelle im Moment noch nicht abgeben möchte, sollte sich vorab Gedanken machen, welche Auflagen bei späterer Parzellenaufgabe erfüllt werden müssen.
Hinweise hierzu findet man in der Vereinssatzung, in der Gartenordnung und im „Hamburger Gartenfreund!“
Der Vorstand