Befahren der Vereinswege mit dem Pkw

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

grundsätzlich ist das Befahren der Vereinswege mit Kraftfahrzeugen verboten, außer an den vorgegebenen Terminen im April und Oktober!


Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen außerhalb der vorgegebenen Zeiten ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.

Nicht aber, wenn nur ein Säckchen Blumenerde oder eine Palette Stiefmütterchen angeliefert wird.

Die Genehmigung muss schriftlich über unsere Mailadresse SG-Lohkoppel@gmx.de beim Vorstand mit Begründung angemeldet werden.
Vom Vorstand wird der Schlüssel für das Tor, sowie ein Genehmigungsschreiben ausgegeben, das während des Aufenthalts in der Gartenanlage im Pkw sichtbar abzulegen ist.

Widerrechtliches Befahren der Vereinswege ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem kann es zu erheblichen Versicherungsproblemen bei einem Unfall führen, wenn das Befahren der Vereinsanlage nicht zuvor genehmigt wurde!

Der Vorstand