Wer die Hinweise in unserer Gartenzeitung "Gartenfreund" regelmäßig verfolgt, hat festgestellt das immer wieder auf die Kleingärtnerische Nuztzung in Kleingartenanlagen hingewiesen wird.
Das wird auch für uns im neuen Gartenjahr ein Schwerpunkt sein den wir beachten müssen, damit unsere Gemeinnützigkeit nicht in Frage gestellt wird!
Es ist unumgänglich, dass wir besonders auf die vorgeschriebene 1/3teilung auf unseren Parzellen achten müssen.
Die Grundsückseinfriedungen (Buchenhecken) gehören zur Pachtfläche und sind Gemeinschaftseigentum, sie sind nach den Weisungen des Vorstandes entsprechend vom Pächter zu gestalten und zu pflegen ist. Die Höhe soll maximal 1,10 Meter betragen.
Außerdem hat der Pächter die an seiner Parzelle angrenzenden Wege bis zur Wegmitte sauber zu halten und zu pflegen.