Weisungsbefugnis (Direktionsrecht) der Obleute

(Mitgliederbeschluss vom 02. April 2017)

Unsere Obleute haben folgende Befugnisse:

Einteilung der Gartenfreunde auf die Arbeitstermine im Gartenjahr.

Unterstützung des Vorstandes bei der Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung auf den Parzellen.

Direktes Ansprechen der Gartenfreunde für Sonderarbeiten, per Telefon oder Mail.

Vergabe bzw. Entzug von Jahresarbeiten – Kontrolle der Ausführung.

Bestimmen von Ort und Zeit der Arbeitsleistung.

Festlegen und Verteilung der Arbeit - Berücksichtigung evtl. Behinderungen und Arbeitseinschränkungen.

Benutzung von Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Hilfsmitteln.

Bewerten der Arbeitsleistung – Gutschrift der geleisteten Stunden.

Streichung von Arbeitsstunden, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Ordnungsverhalten – Alkoholverbot und entsprechende Arbeitskleidung.